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Revision von Staffelmiete vom 16.05.2008 - 11:23
Staffelmiete
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung des Mietzinses in Schriftform für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe. Der Mietzins muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben und betragsmäßig ausgewiesen sein. Eine Erhöhung des Mietzinses aus anderen Gründen ist während dieser Zeit ausgeschlossen (§ 557a BGB).
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