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Sterbevierteljahr
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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umgangssprachliche Bezeichnung für die in der gesetzlichen Rentenversicherung in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Versicherten zu zahlende Witwen-/Witwerrente. Während des Sterbevierteljahres erhält die Witwe (oder der Witwer) Rente in Höhe der Rente des Versicherten ohne Kinderzuschuss. Der Rentenartfaktor beträgt bei der kleinen und großen Witwenrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats 1,0; anschließend bei der kleinen Witwen-/Witwerrente 0,25 und bei der großen Witwen-/Witwerrente 0,6 (§ 67 SGB VI).
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