Sterbevierteljahr
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
umgangssprachliche Bezeichnung für die in der gesetzlichen Rentenversicherung in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Versicherten zu zahlende Witwen-/Witwerrente. Während des Sterbevierteljahres erhält die Witwe (oder der Witwer) Rente in Höhe der Rente des Versicherten ohne Kinderzuschuss. Der Rentenartfaktor beträgt bei der kleinen und großen Witwenrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats 1,0; anschließend bei der kleinen Witwen-/Witwerrente 0,25 und bei der großen Witwen-/Witwerrente 0,6 (§ 67 SGB VI).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft Arbeitsentgelt Arbeitslose Arbeitsplatz Aussteuerung Bruttoarbeitsentgelt Entgelt Erwerbsminderung Invalidität Jugendhilfe Krankenversicherung Krankheit Sozialdaten Sozialleistungen Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht Versicherungsprinzip berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
eingehend
Sterbevierteljahr
ausgehend