Direkt zum Inhalt

Steuerinländer

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine nicht amtliche Bezeichnung für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen. Gemeint sind solche Personen, die aus Sicht der Steuergesetze als Inländer behandelt werden. Das sind v.a. alle diejenigen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 I EStG). Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nach dem deutschen Steuerrecht nicht an; deshalb sind auch Ausländer mit deutschem Wohnsitz aus der Sicht der Fachsprache als Steuerinländer zu bezeichnen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com