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Strafvereitelung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung einer durch einen anderen begangenen Straftat oder der Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme (§ 258 StGB).
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Eine Strafvereitelung zu Gunsten eines Angehörigen oder die Selbstbegünstigung sind straflos.
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