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Strafvereitelung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung einer durch einen anderen begangenen Straftat oder der Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme (§ 258 StGB).

    Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Eine Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen oder die Selbstbegünstigung sind straflos.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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