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Revision von Strafvollstreckungskammer vom 08.06.2009 - 11:17
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Strafvollstreckungskammer
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Bei den Landgerichten gebildete Kammern, die zuständig sind für gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln (vgl.näher die §§ 462 a ff. StPO).
Besetzung: I.d.R. ein Berufsrichter; in bes. schwierigen Fällen drei Berufsrichter (§ 78 b GVG).
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