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strukturelles Defizit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konzept des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR); dient der Ermittlung des Konsolidierungsbedarfs der öffentlichen Haushalte. Das strukturelle Defizit steht in einem engen Zusammenhang mit dem konjunkturneutralen Haushalt und dem konjunkturellen Impuls, und wurde im Jahresgutachten 1994/1995 weiterentwickelt.

    Dem Konzept des strukturellen Defizits wird vom Sachverständigenrat mittlerweile eine größere Bedeutung beigemessen als dem des konjunkturneutralen Haushalts und dem des konjunkturellen Impulses.

    Mit dem strukturellen Defizit wird der Teil des Gesamtdefizits der öffentlichen Haushalte bestimmt, der dauerhaften Charakter hat, sich also nicht im Laufe eines Konjunkturzyklus selbsttätig abbaut oder durch gesetzlich befristete Maßnahmen begründet ist, und der den mittelfristig als unbedenklich, somit als akzeptabel erscheinenden Umfang staatlicher Kreditfinanzierung überschreitet. Das strukturelle Defizit entspricht also jenem Teil des Gesamtdefizits, der bei Normalauslastung des Produktionspotenzials die dauerhaft akzeptable Neuverschuldung überschreitet. Vgl. Angebotspolitik, Monetarismus; Gegenteil: konjunkturelles Defizit.

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