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Revision von subjektive Reallast vom 27.07.2012 - 11:38

subjektive Reallast

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    § 1110 BGB; eine zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden.

    Vgl. auch subjektiv-persönliche Reallast.

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