Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Superdividende vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Superdividende vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Superdividende vom 01.02.2018 - 17:11
- Revision von Superdividende vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von Superdividende vom 06.05.2010 - 09:06
- Revision von Superdividende vom 02.03.2010 - 16:35
- Revision von Superdividende vom 30.07.2009 - 14:51
- Revision von Superdividende vom 14.06.2008 - 12:48
Superdividende
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Überdividende. 1. Bezeichnung für einen Dividendenzuschlag, der über die normale Dividende hinaus auf Aktien mit Dividendenvorrecht (Vorzugsaktien) gezahlt wird.
2. Bezeichnung für größere oder außerordentliche Dividendenausschüttungen, wenn ein ungewöhnlich günstiges Geschäftsjahr abgeschlossen wird, bes. im amerik. Aktienwesen (auch als Bonus bezeichnet).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon