Superdividende
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Überdividende. 1. Bezeichnung für einen Dividendenzuschlag, der über die normale Dividende hinaus auf Aktien mit Dividendenvorrecht (Vorzugsaktien) gezahlt wird.
2. Bezeichnung für größere oder außerordentliche Dividendenausschüttungen, wenn ein ungewöhnlich günstiges Geschäftsjahr abgeschlossen wird, bes. im amerik. Aktienwesen (auch als Bonus bezeichnet).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.