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Systemprogrammierer

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Berufsbild in der betrieblichen Datenverarbeitung.

    2. Aufgaben: Entwicklung, Betreuung und Wartung von Systemsoftware (Systemprogramm, Software, Betriebssystem (BS)) und systemnaher Software (z.B. Datenbanksystem, Datenfernverarbeitungsprogramme); Unterstützung und Beratung der Anwendungsprogrammierer bei der Benutzung von Software.

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