Direkt zum Inhalt

Tafelgeschäft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schaltergeschäft; Geschäft im Bankbetrieb, bei dem Leistung und Gegenleistung Zug um Zug erfolgt, z.B. der Kunde am Schalter (d.h. anonym) Effekten gegen Barzahlung erwirbt oder an der Sortenkasse ausländisches Geld einwechselt.

    Tafelgeschäfte (Auszahlung von Zinsen gegen Aushändigung von Zinsscheinen) unterliegen der Abgeltungsteuer. Zur Vermeidung von Geldwäsche unterliegen Kunden bei Tafelgeschäften ab bestimmten Schwellenwerten der Identifikationspflicht.

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com