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Tafelgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schaltergeschäft; Geschäft im Bankbetrieb, bei dem Leistung und Gegenleistung Zug um Zug erfolgt, z.B. der Kunde am Schalter (d.h. anonym) Effekten gegen Barzahlung erwirbt oder an der Sortenkasse ausländisches Geld einwechselt.

    Für T. (Auszahlung von Zinsen gegen Aushändigung von Zinsscheinen) findet steuerlich ein erhöhter Steuersatz bei der Zinsabschlagsteuer Anwendung (35 statt 30 Prozent; § 43a I Nr. 3, § 44 I Nr. 1 EStG).

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