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Tafelgeschäft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Schaltergeschäft; Geschäft im Bankbetrieb, bei dem Leistung und Gegenleistung Zug um Zug erfolgt, z.B. der Kunde am Schalter (d.h. anonym) Effekten gegen Barzahlung erwirbt oder an der Sortenkasse ausländisches Geld einwechselt.
Tafelgeschäfte (Auszahlung von Zinsen gegen Aushändigung von Zinsscheinen) unterliegen der Abgeltungsteuer. Zur Vermeidung von Geldwäsche unterliegen Kunden bei Tafelgeschäften ab bestimmten Schwellenwerten der Identifikationspflicht.
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