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Revision von Tarifordnung vom 17.07.2009 - 12:11
Tarifordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsverordnungen, die in nationalsozialistischer Zeit vom „Treuhänder der Arbeit” erlassen wurden und an die Stelle von Tarifverträgen traten. Solche Tarifordnungen galten z.T. auch nach 1945; Übergangsregelung in § 10 TVG getroffen.
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