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Taxe
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Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Nach Wertschätzung durch öffentlich bestellte Sachverständige (Taxatoren) festgesetzter Preis oder festgesetzte Gebühr.
Vgl. auch Taxwert.
Versicherungswesen
1. Vereinbarung eines festen Betrags als Versicherungswert, der für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls gelten soll (§ 76 VVG).Die Taxe gilt als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalls hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen. Die Taxe kommt in der Feuerversicherung, bei der Versicherung von Kunstgegenständen, v.a. aber in der Seeversicherung vor.
2. Im Schadenfall auch der durch den Sachverständigen ermittelte Schadenbetrag (Schadentaxe).
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