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Taxwert

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der von einem Sachverständigen zum Zwecke des Verkaufes, der Verpachtung, der Versicherung oder der Beleihung durch Schätzung (Schätzwert) ermittelte Wert eines Gegenstandes. Der T. entspricht i.d.R. dem Verkehrswert (gemeiner Wert).

    Vgl. auch Taxe.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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