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Technologiepolitik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Technologiepolitik ist die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Erhöhung des technischen Fortschritts in der Wirtschaft abzielt. Dazu zählen Subventionen und Steuervergünstigungen zur Förderung privater Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten; die Bereitstellung wirtschaftlich verwertbaren technischen Wissens durch staatliche Forschungseinrichtungen; die Förderung des Absatzes und der Verwendung technologieintensiver Produkte; der gewerbliche Rechtsschutz, v.a. der Patentschutz; die Festsetzung von Normen und Standards, soweit damit eine raschere Verbreitung moderner Technologien bezweckt wird; die Bereitstellung einer innovationsfördernden Infrastruktur; die staatliche Beschaffungspolitik, soweit sie gezielt technologieintensive Güter nachfragt, um die Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien zu fördern. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist - wie bei anderen Politikdefinitionen auch - nicht die Wahl der Instrumente, sondern die Zielsetzung staatlichen Handelns.
Die Technologiepolitik steht in enger Beziehung zur Wissenschaftspolitik, da Wissenschaft und Technologie in enger Wechselwirkung zueinander stehen. Enge Verbindungen bestehen auch zur Industriepolitik, da industrie- und technologiepolitische Ziele zumindest insoweit koinzidieren, wie es um die Förderung technologieintensiver Wirtschaftszweige geht.
2. Instrumente und Institutionen: Der gesamte Bereich der Technologiepolitik umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, bei denen recht unterschiedliche Instrumente eingesetzt werden und zahlreiche Institutionen beteiligt sind. Das Schwergewicht liegt jedoch bei der finanziellen Förderung von Forschung und Entwicklung in privaten Unternehmen sowie in staatlichen Forschungseinrichtungen: a) Forschungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland: Diese Ausgaben wurden zu einem Drittel vom Staat und zu zwei Dritteln von der Privatwirtschaft finanziert.
(1) Die staatlichen Ausgaben werden zu rund zwei Dritteln vom Bund und rund einem Drittel von den Ländern finanziert. Die Ländermittel sind in starkem Maße auf die Hochschulforschung konzentriert, sodass ein Großteil dieser Ausgaben eher der Wissenschaftspolitik als der Technologiepolitik zuzuordnen sein dürfte. Bei den Bundesausgaben liegt der Schwerpunkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Mit deutlichem Abstand folgen das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Von den gesamten Forschungs- und Entwicklungsausgaben des Bundes fließt rund ein Viertel an die gewerbliche Wirtschaft und ist damit der Technologiepolitik i.e.S. zuzuordnen. Der weitaus größte Anteil entfällt auf die Organisationen ohne Erwerbszweck, zu denen u.a. die Deutsche Forschungsgemeinschaft sowie die staatlichen Großforschungseinrichtungen zählen. Die Zahlungen an das Ausland werden in erster Linie für internationale Organisationen geleistet, v.a. für die Europäische Union (EU) sowie die Europäische Weltraumorganisation (ESA). Die technologiepolitische Bedeutung dieser Institutionen hängt wesentlich davon ab, inwieweit die Ergebnisse ihrer Arbeiten wirtschaftlich nutzbar sind.
(2) Die Förderung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in staatlichen und halbstaatlichen Institutionen erfolgt überwiegend im Rahmen der institutionellen Grundfinanzierung, wobei v.a. die Großforschungseinrichtungen als Projektträger maßgeblich die BMBF-Projektförderung umsetzen. Dazu zählen u.a. das Deutsche Elektronen-Synchroton (DESY) in Hamburg, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln, das Forschungszentrum Jülich (FZJ) sowie das Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK).
(3) Eine ähnliche Größenordnung wie die institutionelle Förderung erreicht die Projektförderung, die zu rund zwei Dritteln an die gewerbliche Wirtschaft fließt. Dabei dominiert die direkte Projektförderung im Rahmen spezifischer Forschungsprogramme, deren Inhalte weitgehend vom Staat festgelegt werden. Diejenigen Unternehmen, deren Förderungsanträge zu diesen Programmen genehmigt werden, erhalten i.d.R. einen Kostenzuschuss von 50 Prozent. Bei marktfernen Projekten kann dieser Fördersatz überschritten werden. Daneben gibt es Programme zur indirekt-spezifischen Förderung, bei denen der Staat zwar den Technologiebereich, aber nicht die Inhalte der einzelnen Projekte beeinflusst. Sie hat allerdings ein deutlich geringeres Gewicht als die direkte Projektförderung. Schließlich werden privatwirtschaftliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten indirekt gefördert, etwa durch Personalkostenzuschüsse, Bürgschaften oder Kapitalbeteiligungen. Diese indirekten Maßnahmen richten sich in erster Linie an mittelständische Unternehmen. Die in anderen Ländern weit verbreitete indirekte Forschungsförderung über Steuererleichterungen und Sonderabschreibungen wird derzeit in Deutschland nicht praktiziert.
b) Forschungsförderung in der EU:
(1) Gemeinschaftliche EU-Forschungs- und Technologiepolitik: Ziel ist es, die Forschungsarbeit in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu organisieren und die jeweiligen einzelstaatlichen Strategien zu koordinieren. Mit der Erklärung von Lissabon wurde das Ziel verkündet, Europa zum „dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt” zu machen. Europaweit sollen die Ausgaben auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesteigert werden.
Hauptinstrument ist das (i.d.R. vierjährige) Forschungsrahmenprogramm, das Prioritäten, die wissenschaftlichen und technologischen Ziele sowie Grundzüge der Fördermaßnahmen festlegt. Es ist für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen offen. Das 6. Forschungsrahmenprogramm (2002–2006) hatte ein Gesamtvolumen von 17,5 Mrd. Euro. Das 7. Forschungsrahmenprogramm (2007-2013) weist ein Gesamtvolumen von 53,3 Mrd. Euro auf.
Weitere Instrumente: integrierte Projekte (Förderung von Forschungstätigkeiten zur Erzeugung von neuem Wissen in bestimmten Forschungsbereichen) und spezifische gezielte Projekte (Erzielung konkreter Forschungsergebnisse oder Erfüllung bestimmter Bedürfnisse auf europäischer Ebene); Exzellenznetze (langfristige Verflechtung wichtiger Forschungseinrichtungen und -institute); EU-Beteiligung an gemeinsamen Forschungsprogrammen mehrerer Mitgliedsstaaten; Koordinierungsmaßnahmen; programmunterstützende Begleitmaßnahmen.
Für die Zukunft sind sog. Technologieplattformen für bestimmte Bereiche (z.B. nachhaltige Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien) geplant, die eine langfristige Vision (bis 2020/2030) für die EU-Forschung erstellen sollen. Des Weiteren ist auch die Errichtung eines Europäischen Forschungsrates im Gespräch; dieser soll die Grundlagenforschung koordinieren und besser mit der angewandten Forschung abstimmen.
(2) Seit dem Jahre 1985 wird die gemeinschaftliche Forschungs- und Technologiepolitik der EU ergänzt durch die Forschungsinitiative EUREKA (EURECA, European Research Coordinating Agency), an der Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus 33 Mitgliedsstaaten (eine Beteiligung aus EU-Nicht-Mitgliedsstaaten ist möglich) sowie die Kommission der EU beteiligt sind. Im Rahmen von EUREKA werden marktnahe Projekte der Hochtechnologie durchgeführt, an denen Unternehmen oder Forschungsinstitute aus mind. zwei europäischen Ländern beteiligt sind. Eventuelle Fördermittel müssen bei den jeweiligen nationalen Regierungen beantragt werden; übergreifende Themenvorgaben oder Förderrichtlinien gibt es nicht. Die Koordinierung erfolgt durch jährlich stattfindende EUREKA-Ministerkonferenzen sowie durch das EUREKA-Sekretariat in Brüssel.
3. Bedeutung: Die Technologiepolitik rückt zunehmend in den Brennpunkt wirtschaftspolitischer Diskussionen. Die Regierungen vieler Länder stehen unter dem Eindruck, dass sich der globale Wettbewerb auf den Weltmärkten verschärft und dass die Wachstums- und Einkommenschancen von Ländern immer stärker von ihrer technologischen Leistungsfähigkeit im internationalen Vergleich abhängen. Der Technologiepolitik wird eine Schlüsselrolle zugerechnet bei der Schaffung der Grundlagen, die zur Behauptung im internationalen Wettbewerb nötig sind. Auf welche Art und Weise dies geschehen soll, ist allerdings stark umstritten.
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