Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Teilhaber vom 19.02.2018 - 16:53
Teilhaber
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mitinhaber einer Personengesellschaft, der mit einem Geschäftsanteil, ausgewiesen auf dem Kapitalkonto, am Gesellschaftsvermögen und Erfolg (Gewinn oder Verlust) beteiligt ist.
Steuerliche Behandlung: Mitunternehmer.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon