Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Teilungsmasse vom 19.02.2018 - 16:59

Teilungsmasse

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betrag, der im Zwangsversteigerungsverfahren nach durchgeführter Versteigerung im Verteilungstermin vom Gericht festzustellen ist (§ 107 ZVG) und zur Verteilung an Berechtigte zur Verfügung steht.

    Die Teilungsmasse besteht i.d.R. aus Bargebot, und zwar Meistgebot, zzgl. Zinsen. Teilungsmasse ist als Versteigerungserlös Grundstücksersatz; sie steht dem bisherigen Grundstückseigentümer zu, belastet mit den Rechten, mit denen das Grundstück belastet war und die an diesem nicht bestehen geblieben sind (bestehen bleibende Rechte).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com