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Termineinlage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    befristete Einlage. 1. Begriff: Einlage bei Banken und Sparkassen mit vereinbartem oder gesetzlich festgelegtem Fälligkeitstag. Nicht dazu gehören Spareinlagen sowie sehr kurzfristige Termineinlage (unter 30 Tage); letztere gehören zu den Sichteinlagen.

    2. Arten: a) Festgelder: Die an festgelegten Terminen fälligen, also für einen bestimmten Zeitraum festgelegten, nicht kündbaren Einlagen (Dreimonatsgeld, Monatsgeld).

    b) Kündigungsgelder: Jederzeit mit einer bestimmten Kündigungsfrist rückzahlbar.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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