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Termineinlage
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befristete Einlage. 1. Begriff: Einlage bei Banken und Sparkassen mit vereinbartem oder gesetzlich festgelegtem Fälligkeitstag. Nicht dazu gehören Spareinlagen sowie sehr kurzfristige Termineinlage (unter 30 Tage); letztere gehören zu den Sichteinlagen.
2. Arten: a) Festgelder: Die an festgelegten Terminen fälligen, also für einen bestimmten Zeitraum festgelegten, nicht kündbaren Einlagen (Dreimonatsgeld, Monatsgeld).
b) Kündigungsgelder: Jederzeit mit einer bestimmten Kündigungsfrist rückzahlbar.
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