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Revision von Terminkontrolle vom 12.06.2009 - 11:37

Terminkontrolle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Überwachung der Einhaltung vorgeschriebener oder selbst gesetzter Termine.

    Zu unterscheiden:
    (1) regelmäßig wiederkehrende oder für den Einzelfall festgelegte Termine;
    (2) Terminbeachtung im Verkehr mit außerbetrieblichen Stellen und im Innenverkehr;
    (3) Termine, die nur eine oder mehrere Stellen angehen.

    Zuständigkeit für Terminkontrolle:
    (1) die Abteilungen,
    (2) die einzelnen Sachbearbeiter,
    (3) die Geschäftsleitung.

    Einrichtung einer zentralen Terminkontroll-Stelle je nach Größe und Organisation des Unternehmens, nach Art und Anzahl der Terminkontroll-Fälle.

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