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Terminkontrolle
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Überwachung der Einhaltung vorgeschriebener oder selbst gesetzter Termine.
Zu unterscheiden:
(1) regelmäßig wiederkehrende oder für den Einzelfall festgelegte Termine;
(2) Terminbeachtung im Verkehr mit außerbetrieblichen Stellen und im Innenverkehr;
(3) Termine, die nur eine oder mehrere Stellen angehen.
Zuständigkeit für Terminkontrolle:
(1) die Abteilungen,
(2) die einzelnen Sachbearbeiter,
(3) die Geschäftsleitung.
Einrichtung einer zentralen Terminkontroll-Stelle je nach Größe und Organisation des Unternehmens, nach Art und Anzahl der Terminkontroll-Fälle.
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