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Tertiärgenossenschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die Spitzeninstitute des genossenschaftlichen Verbundes, die im Rahmen des zwei- bzw. dreistufigen Aufbaus der Genossenschaftsorganisation auf Bundesebene tätig sind. Tertiärgenossenschaften haben im Gegensatz zu erwerbswirtschaftlichen Konzernzentralen gegenüber den Sekundär- bzw. Primärgenossenschaften keine Weisungsbefugnis. Eine Meinungs- und Entscheidungsbildung sowie die Kontrolle findet grundsätzlich von unten nach oben statt. Es hat sich im Bankenbereich ergeben, dass die DZ Bank AG in verstärktem Umfang Aufgaben der Primärebene übernommen hat, so dass sich eine Zweistufigkeit im genossenschaftlichen Bankwesen herausgebildet hat. Bei den landwirtschaftlichen Genossenschaften haben die Sekundärgenossenschaften (Hauptgenossenschaften) eine starke Position am Markt, so dass sie bis zu einem gewissen Umfang Funktionen der Primärgenossenschaft gegenüber einzelnen Mitgliedern sowie im Nichtmitgliedergeschäft mit Landwirten und einer allgemeinen Kundschaft erfüllen.

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