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Revision von Testamentseröffnung vom 19.02.2018 - 16:49

Testamentseröffnung

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    gesetzlich vorgeschriebene Eröffnung der Verfügung von Todes wegen nach dem Tode des Erblassers in einem gerichtlichen Termin durch das Nachlassgericht (§ 2259 ff. BGB).

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