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Revision von Testamentsvollstreckung vom 27.08.2009 - 08:38
Testamentsvollstreckung
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vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen getroffene Anordnung über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses durch einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (§§ 2197–2228 BGB).
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