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Tierhalterhaftpflichtversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherung gegen Risiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Halter von Tieren. Versicherungsart in der Haftpflichtversicherung.

    2. Varianten: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung wird i.d.R. in den Varianten Hundehalter- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung angeboten. Die Haftung des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters ist meistens mitversichert.

    3. Abgrenzungen: Risiken aus der Haltung zahmer Haustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Das Risiko für landwirtschaftliche Tiere wird über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

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