Tierhalterhaftpflichtversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Versicherung gegen Risiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Halter von Tieren. Versicherungsart in der Haftpflichtversicherung.
2. Varianten: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung wird i.d.R. in den Varianten Hundehalter- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung angeboten. Die Haftung des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters ist meistens mitversichert.
3. Abgrenzungen: Risiken aus der Haltung zahmer Haustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Das Risiko für landwirtschaftliche Tiere wird über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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