Tierhalterhaftpflichtversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Versicherung gegen Risiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Halter von Tieren. Versicherungsart in der Haftpflichtversicherung.
2. Varianten: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung wird i.d.R. in den Varianten Hundehalter- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung angeboten. Die Haftung des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters ist meistens mitversichert.
3. Abgrenzungen: Risiken aus der Haltung zahmer Haustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Das Risiko für landwirtschaftliche Tiere wird über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Unfallversicherung Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Tierhalterhaftpflichtversicherung
ausgehend
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