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Transitivität (der Präferenzordnung)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bedingung bei der Formulierung von Nutzensystemen (Nutzenfunktion) bzw. Präferenzordnungen: Wenn einem Ereignis e1 ein höherer Nutzen U(e1) als einem Ereignis e2(U(e2)) zugeordnet wird und U(e2) > U(e3) ist, dann muss auch gelten: U(e1) > U(e3). – Vgl. auch Ordnungsaxiome.

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