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Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zweck: Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystems schaffen.

    Ziel: kosteneffiziente Verringerung der Treibhausgasemissionen und einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz leisten (vgl. §1 TEHG).

    Vgl. auch Emissionshandel, Umweltlizenzen, Umweltgesetzgebung.

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