Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
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1. Begriff: Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) trat am 15.7.2004 in Kraft. Es stellt in Deutschland den rechtlichen Rahmen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem sicher.
2. Ziel: Es wurde mit dem Ziel erlassen, eine kosteneffiziente Verringerung der Treibhausgasemissionen zu bewirken und damit einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz zu leisten (vgl. § 1 TEHG).
3. Inhalt: Das Gesetz regelt den Geltungsbereich des Emissionshandels und den Zuteilungsplan der Emissionsrechte. Des Weiteren werden u.a. der Handel mit Berechtigungen, ggf. notwendige Sanktionen sowie die Fragen der Zuständigkeiten und der Überwachung geregelt.
Vgl. auch Emissionshandel, Umweltlizenzen, Umweltgesetzgebung.