Deutsche Emissionshandelsstelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff: Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente und ist eine Abteilung im Umweltbundesamt (UBA).
Merkmale: Die DEHSt wurde 2004 als zuständiges Organ i.S.d. Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) gegründet. Zu ihren Aufgaben gehören die Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls sowie des Emissionshandels und der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM).