Direkt zum Inhalt

TV-L

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12.10.2006 m.spät.Änd., in Kraft seit 1.11.2006. Gilt für Angestellte und Arbeiter in allen Ländern, die zur Tarifgemeinschaft der dt. Länder gehören (alle bis auf Hessen, dort gilt ein eigener Tarifvertrag - TV-H). Der TV-L ist im Wesentlichen dem TVöD nachgebildet. Die frühere Tarifgemeinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden wurde von den Ländern aufgekündigt, um längere Arbeitszeiten durchzusetzen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com