Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Übernahmekonnossement vom 12.01.2011 - 08:35
- Revision von Übernahmekonnossement vom 19.02.2018 - 15:57
- Revision von Übernahmekonnossement vom 08.02.2013 - 14:07
- Revision von Übernahmekonnossement vom 12.01.2011 - 08:35
- Revision von Übernahmekonnossement vom 28.01.2010 - 16:26
- Revision von Übernahmekonnossement vom 17.09.2009 - 13:46
- Revision von Übernahmekonnossement vom 23.06.2009 - 17:02
Übernahmekonnossement
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konnossement, das ausgestellt wird, wenn die Güter vom Verfrachter lediglich zur Beförderung übernommen, aber noch nicht verladen worden sind (Received for Shipment).
Anders: Bordkonnossement.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon