Direkt zum Inhalt

Überschuldung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sachverhalt, in dem das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt (§ 19 InsO). Ü. verpflichtet juristische Personen (bes. AG und GmbH), aber auch eine OHG oder KG (wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist) zum Insolvenzantrag.

    Zur Feststellung der Überschuldung sind nach überwiegender Auffassung Aktiva und Passiva der Bilanz mit den Zeitwerten anzusetzen (Überschuldungsbilanz).

    Anders: Zahlungsunfähigkeit.

    Vgl. auch Unterbilanz.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com