Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Überziehungsprovision vom 14.06.2008 - 13:13
Überziehungsprovision
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Provision für die Inanspruchnahme eines Überziehungskredits auf dem laufenden Konto (Kontokorrentkredit). Die Überziehungsprovision wird zusätzlich zu den Sollzinsen von dem über dem Kreditlimit liegenden (überzogenen) Betrag erhoben. Nicht zulässig bei vereinbartem Überziehungskredit im Verbraucherdarlehen (§ 493 I BGB)
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon