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Umwandlungsverfahren

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Be- oder Verarbeitung von drittländischen Einfuhrwaren, bestimmt zum Verbleib im Inland, zur Erlangung einer günstigeren Zollbehandlung (Art. 130 ff. ZK, Art. 4 ZK).

    Beispiel: Umwandlungsverfahren von Gewebe als Meterware in zollfreie Musterabschnitte.

    Verfahren: analog aktiver Veredelung.

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