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Umwandlungsverfahren

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    Be- oder Verarbeitung von drittländischen Einfuhrwaren, bestimmt zum Verbleib im Zollgebiet der Union, zur Erlangung einer günstigeren Zollbehandlung (ex-Art. 130 ff. ZK, Art. 4 ZK).

    Beispiel: Umwandlungsverfahren von Gewebe als Meterware in zollfreie Musterabschnitte.

    Verfahren: analog aktiver Veredelung. Seit 1.5.2016 im Unionszollkodex (UZK) aufgegangen im besonderen Verfahren der aktiven Veredelung.

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