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Umwelthaftung
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1. Begriff: Die Umwelthaftung ist ein nicht fiskalisches Instrument zur Umsetzung umweltpolitischer Ziele. Als Grundlage des Instruments dient das Umwelthaftungsgesetz (vgl. Umweltgesetzgebung). Weitere Regelungen existieren im Umweltschadensgesetz. Die Umwelthaftung verpflichtet den Betreiber einer Anlage, den Schaden, der durch eine von der Anlage ausgehende Umweltauswirkung entstanden ist, zu ersetzen (Umsetzung des Verursacherprinzips). Der Betreiber muss nachweisen, dass die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wurde (Kausalitätsprüfung).
2. Kritische Würdigung: Das Instrument weist eine relativ hohe Wirkungssicherheit auf und setzt strikt das Verursacherprinzip um. Durch die Haftung und des damit verbundenen Risikos erhält die Nutzung der Umwelt einen Preis. Das Prinzip setzt daher Anreize zur Entwicklung risikoloser Produkte. Problematisch sind jedoch die Notwendigkeiten für umfassende Gesetzesänderungen sowie die lückenhafte Gesetzeslage. Außerdem ergeben sich Probleme bei der lückenhaften Dokumentation und der Frage nach wirtschaftlicher Unzumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Das Instrument tendiert zur Schonung der Umwelt und ist u.U. nicht wohlfahrtsoptimierend.
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