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UN-Schiedsabkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wichtiges internationales Abkommen von 1958, das sich mit dem Recht der Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren) und der Rechtsdurchsetzung beschäftigt. Bis zum Mai 2008 sind dem UN-Sch. 142 Staaten weltweit beigetreten. Unter ihnen sind so wichtige Industrie- und Handelsnationen wie Japan, die USA sowie fast alle europäischen Staaten zu finden. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ordnungsgemäße Entscheidungen von Schiedsgerichten in internationalen Rechtsstreitigkeiten anzuerkennen und in ihrem Hoheitsgebiet zu vollstrecken. Nicht zuletzt wegen dieses Schiedsabkommens werden Schiedsklauseln in internationalen Verträgen häufig genutzt. Die Vollstreckung schiedsrichterlicher Entscheidungen ist damit oft besser gewährleistet als bei Entscheidungen nationaler Gerichte. Siehe www.uncitral.org .

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