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unbebaute Grundstücke

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Grundbesitz, der nicht mit Gebäuden besetzt ist; Baulichkeiten von untergeordneter Bedeutung (z.B. Baubuden) wandeln unbebaute Grundstücke nicht in bebaute Grundstücke (§ 72 BewG).

    2. Steuerliche Bewertung bis 31.12.2008: a) Einheitswert: Bodenwert.

    b) Bedarfswert: mit den um 20 Prozent verminderten Bodenrichtwerten (§ 145 BewG). Steuerliche Bewertung ab 1.1.2009: Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform wurden die Vorschriften zur Bewertung von Grundbesitz für Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer neu geregelt. Der Wert unbebauter Grundstücke ergibt sich gemäß § 170 ErbStG aus der Fläche und den Bodenrichtwerten.

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