unbebaute Grundstücke
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Grundbesitz, der nicht mit Gebäuden besetzt ist; Baulichkeiten von untergeordneter Bedeutung (z.B. Baubuden) wandeln unbebaute Grundstücke nicht in bebaute Grundstücke (§ 72 BewG).
2. Steuerliche Bewertung bis 31.12.2008: a) Einheitswert: Bodenwert.
b) Bedarfswert: mit den um 20 Prozent verminderten Bodenrichtwerten (§ 145 BewG). Steuerliche Bewertung ab 1.1.2009: Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform wurden die Vorschriften zur Bewertung von Grundbesitz für Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer neu geregelt. Der Wert unbebauter Grundstücke ergibt sich gemäß § 170 ErbStG aus der Fläche und den Bodenrichtwerten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Anschaffungskosten
Arbeitsentgelt
Aufwendungen
Betrieb
Betriebsstätte
Darlehen
Firmenwert
Genossenschaft
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Rückstellung
Sonderausgaben
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
unbebaute Grundstücke
ausgehend