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Unfall
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1. Begriff: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
2. Merkmale: In der privaten Unfallversicherung bezieht sich der Unfallbegriff nur auf die Gesundheitsschädigung der versicherten Person. Der Unfallbegriff beinhaltet vier Merkmale: plötzlich, von außen, unfreiwillig, gesundheitsschädigend. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der Unfallversicherungs-Bedingungen vor.
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