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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermerk in Geschäftsbriefen, mit dem um Mitteilung an den Geschäftspartner gebeten wird. „Für die entstandenen Kosten bitten wir Sie, uns u.A. zu belasten” besagt, dass von der erfolgten Belastung des Kontos Mitteilung (= „Aufgabe“) gegeben werden soll.
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