Direkt zum Inhalt

unter dem Strich

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Angaben im Zusammenhang mit der Aufstellung einer Bilanz, aber außerhalb von ihr, nämlich unterhalb der Bilanzsumme (ähnlich: Angaben in der Vorspalte). Angaben unter dem Strich haben einen die Bilanz ergänzenden Charakter und sind in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben (§ 251 HGB).

    Vgl. auch Eventualforderungen und -verbindlichkeiten, Haftungsverhältnisse.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com