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unverzinsliche Schatzanweisung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    U-Schätze; Geldmarktpapiere, die vom Bund, den Sondervermögen des Bundes und den Bundesländern regelmäßig emittiert werden. Unverzinsliche Schatzanweisungen haben eine Laufzeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren. Mit der etwas irreführenden Kennzeichnung „unverzinslich” soll angedeutet werden, dass es sich bei unverzinslichen Schatzanweisungen um Diskontpapiere handelt, bei denen der Zinsbetrag vorweg abgezogen (und nicht während der Laufzeit ausgezahlt) wird.

    Vgl. auch Zerobond, Schatzanweisung.

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