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Urlaubsarbeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit während des gesetzlichen (Mindest-)Urlaubs. Urlaubsarbeit ist nach § 8 BUrlG verboten. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber Unterlassung verlangen und ggf. kündigen. Dagegen kann er nicht das Urlaubsentgelt zurückfordern.

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