Direkt zum Inhalt

Verbotsirrtum

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Strafrechtlicher Begriff: Irrtum über die Rechtswidrigkeit eines Tuns oder eines Unterlassens. Dem Täter fehlt bei der Begehung seiner Tat die Einsicht, dass er damit Unrecht begeht. Ist der Verbotsirrtum für ihn unvermeidbar, entfällt eine Strafbarkeit. Bei Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums kann die Strafe gemildert werden (§ 17 StGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com