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Revision von Veredelungskosten vom 14.02.2018 - 17:46

Veredelungskosten

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    1. Kosten auswärtiger Bearbeitung bzw. Veredelung: Veredelungskosten werden i.d.R. als Materialkosten (Material-Einzelkosten) verrechnet, da mit der Bearbeitung eine Werterhöhung des Einsatzstoffes verbunden ist.

    Beispiel: Textilien werden imprägniert; als Fertigungsmaterial wird der Wert des imprägnierten Stoffes verrechnet.

    2. Kosten der innerbetrieblichen Bearbeitung: Veredelungskosten werden auf einer bes. Kostenstelle gesammelt und als Veredelungszuschlag den veredelten Stoffen zugeschlagen.

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